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Technik

Atemschutzübungsanlage

Die Atemschutzübungsanlage wird sowohl für die Ausbildung der THW-Angehörigen als auch für andere Organisationen (z.B. Feuerwehr, Polizei und Hilfsorganisationen) betrieben.
Sie besteht aus folgenden Komponenten:

- Vorbereitungsraum (Anlegen Atemschutzgeräte, Aufenthalt vor der Übung)
- Arbeitsraum (Belastung der Geräteträger und Geräteträgerinnen durch Endlos-Leiter, Schlaghammer, diverse Ergometer)
- Übungsraum (abgedunkeltes ‚Kanalsystem‘ mit Hindernissen und Höhenunterschieden mit Vernebelungsmöglichkeiten und akustischen Hintergrundgeräuschen zur Simulation realistischer Einsatzbedingungen) Belastungsstrecke
- Leitstand (Leiten, Überwachen, Regelung der Übungsbedingungen mit Anzeigeneinrichtungen, Notschalter, Fernsprecher)

und wird neben dem Außenübungsgelände für Belastungs- und Einsatzübungen genutzt.
Die vorhandenen Übungsgeräte werden als Belastungselemente eingesetzt, das Kanalsystem sowie die Industrieübungsanlage einschließlich des Übungstanks sind zur Durchführung des Streckendurchgangs vorgesehen.

Vor- und nachbereitende Maßnahmen sind in der Atemschutzwerkstatt angesiedelt. Hier wird die Atemschutzausrüstung sowie die CBRN Ausstattung gereinigt, desinfiziert, getrocknet und geprüft.
Atem- und Druckluftflaschen werden mittels einer Füllleiste und Kompressors befüllt, des Weiteren werden hier Atemschutzgeräte plus Zubehör sowie die CBRN-Ausstattung der THW-Bundesschule gelagert.

Funkwerkstatt

Die Funkwerkstatt des THW, als Teil des THW-Ausbildungszentrums am Standort Neuhausen, bietet umfassende Unterstützung im Bereich der technischen Kommunikation an.

Dies umfasst zum Beispiel:

- bundesweiten Support für Analogfunk, Telekommunikationsanlagen, Richtfunk und Satellitenkommunikation
- Amtshilfe für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
- Beratungstätigkeit
- Betreiben der Mobilen Funkwerkstatt bei Einsätzen und Übungen

Zusätzlich gehören Satellitentelefone, zahlreiche teilweise hochspezialisierte Antennenanlagen und Feldtelefone zur technischen Ausstattung der Funkwerkstatt, um im Bedarfsfall die Einsatzkräfte zu unterstützen.

Sprengbehörde des THW

Das THW-Ausbildungszentrum ist die für das THW zuständige Sprengstoffbehörde gemäß § 36 Abs.1 Satz 1 SprengG. Ihr obliegen folgende Aufgaben:

- Prüfungen nach §§ 8,8a,8b und 8c SprengG
- Erteilen, Verlängern und Entziehen von THW-Berechtigungsscheinen
- Datenübermittlung an und von Meldebehörden (analog § 39a SprengG)
- Genehmigung und Erprobung von Sprengverfahren
- Bearbeitung von Schäden und Unfällen beim Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen
- Bearbeitung von Mitteilungen in Strafsachen
- Bearbeitung bei Verlust von explosionsgefährlichen Stoffen
- Bearbeitung von technischen Problemen beim Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (Versager)
- Freigabe explosionsgefährlicher Stoffe und Sprengzubehör sowie Führung der zentralen Übersichten

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