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Anmeldung zu Lehrgängen für Externe

Haben Sie Interesse an einem Lehrgang der THW-Ausbildungszentren und sind nicht im THW? Dann nutzen Sie bitte dieses Formular zur Anfrage. Nach der Bearbeitung setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

Externe Interessentinnen und Interessenten benötigen zur Teilnahme an Sprenglehrgängen eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Diese ist bei der örtlich zuständigen Sprengstoffbehörde zu beantragen und muss zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn der THW-Sprengstoffbehörde (Sitz am THW-Ausbildungszentrum Neuhausen) vorliegen. Ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine Teilnahme nicht möglich. Für THW-Angehörige wird diese Überprüfung durch die THW-Sprengstoffbehörde selbst durchgeführt.

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