Hauptnavigation

1950 bis 1958 - Gründungsphase des THW und die Folgen des Beitritts zur NATO

Thematischer Einschub für den Zeitraum 1950 bis 1958 - Gründungsphase des THW und die Folgen des Beitritts zur NATO

Am 16. September 1950 hielt Otto Lummitzsch den Auftrag des Bundesinnenministers Dr. Gustav Heinemann in Händen, mit „den Arbeiten für die Aufstellung eines zivilen Ordnungsdienstes“ zu beginnen. Dies war die Geburtsstunde des Technischen Hilfswerks. Dieser bundeseigenen Hilfsorganisation wurden u.a. die technische Hilfe bei Katastrophen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes sowie die technischen Dienste im zivilen Luftschutz übertragen. 1953 wurde das THW durch Errichtungserlass eine nicht-rechtsfähige Bundesanstalt.

Im März 1955 trat die Bundesrepublik dem nordatlantischen Verteidigungsbündnis NATO bei. Dies hatte neben der Gründung Bundeswehr auch im Bereich des Zivilschutzes Folgen: Die militärische Verteidigung und der Bevölkerungsschutz wurden per Gesetz als zusammenhängende und ineinandergreifende Aufgaben betrachtet. Im Verlauf der Suez-Krise 1956/57 empfahl der NATO-Verteidigungsrat seinen Mitgliedstaaten, Schwimmbrückendienste aufzustellen. Ziel sollte sein, Flüchtlingsströme nach einem Angriff auch im Fall zerstörter Brücken über Gewässer evakuieren zu können.

Im Juli 1957 wurden in der „Bundesdienststelle für zivilen Bevölkerungsschutz“ (ab Dezember ’58 „Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz“, BzB) alle Aufgaben des zivilen Luftschutzes, die Planungsgruppe für den Warndienst und die Bundesanstalt THW zu einer Verwaltungseinheit zusammengefasst. Noch im gleichen Jahr konnte das „Erste Gesetz über Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung“ verabschiedet werden. Es regelte die öffentlichen Schutzmaßnahmen inklusive der Fachdienste eines Luftschutzhilfsdienstes (LSHD) – der empfohlene Schwimmbrückenbau blieb unberücksichtigt.

Stand: 18.11.2015

Navigation und Service


© Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW)