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Acht neue Sprengberechtigte für das THW ausgebildet

In den beiden Kalenderwochen 26 und 27/2022 konnte der Lehrgang „Spez 38 a – Sprengen I für Sprengberechtigten-Anwärter/-innen“ erfolgreich am AZ Neuhausen durchgeführt werden.

Neuhausen a. d. F. Vom 27.06. bis 08.07.2022 absolvierten acht Teilnehmende den Prüfungslehrgang „Spez 38 a – Sprengen I für Sprengberechtigten-Anwärter/-innen“ am AZ Neuhausen mit Erfolg.

Sie haben damit ihre schulische Ausbildung zum/zur „Sprengberechtigten im THW“ erfolgreich gemeistert.

Zuvor galt es jedoch zwei komplette Lehrgangswochen am Stück, getreu dem Motto „Ohne Fleiß – kein Preis“, die Schulbank zu drücken. Aufbauend auf den beiden Lehrgangsmodulen „Spez 34 – Sprenggehilfe I“ und „Spez 35 – Sprenggehilfe II“ vertieften die Teilnehmenden zunächst ihre theoretischen Kenntnisse in Themen wie Rechtsgrundlagen für das Sprengen oder beispielsweise Baukunde und Baustatik, Chemie und Physik der Explosivstoffe, Beseitigen von Versagern, militärische Spreng- und Zündmittel, den Aufbau und Gefahren von Spreng- und Zündmitteln oder Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Sprengarbeiten.

Um künftig eigenverantwortlich als Sprengberechtigte im THW handeln zu können, mussten im Rahmen der Lehrgangsveranstaltung drei Sprengvorhaben geplant und durchgeführt werden. Zur Planung zählen dabei z. B. die Erstellung und Einreichung eines Sprengantrages für ein jeweiliges Objekt. Hierfür sind u. a. entsprechende Lademengen- und Zündkreisberechnungen erforderlich.

Beim ersten Sprengvorhaben galt es, eine ehemalige Fahrzeugauffahrrampe auf dem Gelände des AZ Neuhausens zu bearbeiten. Das gesetzte Ziel bestand darin, mit einem Minimum an Sprengstoff den größtmöglichen Erfolg sicherzustellen.

Beim zweiten Sprengvorhaben verlegte der Lehrgang in einen Steinbruch in die Nähe der Stadt Schelklingen. Hier galt es unterschiedliche Felsbrocken innerhalb des Steinbruchs durch Sprengungen zu bearbeiten.

In Zusammenarbeit mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst Baden-Württemberg wurde in der Nähe der Stadt Böblingen das dritte Sprengvorhaben umgesetzt. Themenschwerpunkt hier waren Stahlsprengungen.

Mit ihrer erfolgreichen Teilnahme an diesem Lehrgang haben die neuen Sprengberechtigten einen ersten großen Schritt im Hinblick auf selbständige Sprengungen durchgeführt. Sie müssen nun innerhalb eines Jahres auf Ebene ihres Ortsverbandes eine eigene Sprengung planen und durchführen. Die Sprengberechtigten im THW müssen zur Aufrechterhaltung ihrer Befähigung alle zwei Jahre mindestens eine Sprengtätigkeit nachweisen. Alle fünf Jahre ist ein Wiederholungslehrgang am AZ Neuhausen zu absolvieren.

Wir gratulieren den acht neuen „Sprengberechtigten im THW“ und wünschen ihnen viel Erfolg bei ihrer sehr verantwortungsvollen Tätigkeit.

Philip Timmerman

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