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Fortbildung der Sprengberechtigten

Sprengung einer Betonrampe

Zur Aufrechterhaltung ihres THW-Berechtigungsscheines müssen die Sprengberechtigten der Fachgruppe Sprengen alle fünf Jahre einen Wiederholungslehrgang absolvieren.

Im Rahmen des einwöchigen Lehrgang Spez 37 am Ausbildungszentrum Neuhausen wurde die Gelegenheit genutzt, an einer nicht mehr benötigten Fahrzeugrampe verschiedene Sprengmethoden in armiertem Beton einzusetzen. Da sich die Fahrzeugrampe im Technischen-Bereich des Ausbildungszentrums und in unmittelbare Entfernung zur Wohnbebauung befindet, mussten die Teilnehmenden spezielle Sprengtechniken anwenden um die Auswirkungen auf die Umgebung zu minimieren. Die Sprengstelle wurde zusätzlich durch Sandsäcke, Geotextil und Sprengschutzmatten abgedeckt. Diese Maßnahmen schützen die Umgebung vor Stein- und Splitterflug, so dass der Gefahrenbereich verkleinert werden konnte.

Das Lehrgangsziel, Sprengungen bei verringertem Gefahrenbereich auszuführen wurde erfüllt, nun können die Sprengberechtigten in schwierigen Einsatzlagen Sprengtechnik mit minimalem Gefahrenbereich einsetzen.

Hagen Vollrath

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