Bootsführer THW
Stand: 01/2020
Vollständige Bezeichnung:
Bootsführer THW
Modul:
Spez 26
Zielgruppe:
- angehende Bootsführer/-innen THW
Ausbildungsvoraussetzungen:
- Einsatzbefähigung (abgeschlossene Grundausbildung)
- 18. Lebensjahr vollendet
- Erfolgreicher Abschluss Spez 51 - Bootsführer Grundlagen
- Seh- und Hörtest für Bootsführer/-in nach DIN 58220 (SpFV Anlage 2)
Zu dem Lehrgang sind zu Lehrgangsbeginn mitzubringen:
- Passbild ohne Kopfbedeckung aus neuerer Zeit (38x45 mm)
- Nachweis der Tauglichkeit durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnis über die körperliche und geistige Tauglichkeit unter Benutzung des Formulars Anlage 3 der Sportbootführerscheinverordnung SpFV (nicht älter als 12 Monate)
- Gültigen amtlichen Kraftfahrzeugführerschein oder ein bei der Gemeinde beantragtes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als 6 Monate) nach den Vorschriften BZRG (Bundeszentralregistergesetz).
Kurzdarstellung der Lehrgangsinhalte:
- Theoretische Ausbildung:
- Sicherheitsbestimmungen beim Führen motorisierter Wasserfahrzeuge
- Einsatzbereitschaft und Ausstattung von STAN Wasserfahrzeugen
- Bootsbedienung und Bootsführung
- Verkehrsrecht in der Binnenschifffahrt
- Lichterführung
- Fahrregeln
- Bezeichnung von Fahrwasser
- Motorentechnik für Außenborder gemäß STAN FGr W
Praktische Ausbildung:
- Einweisung und Ausbildung an Außenbordmotoren gemäß STAN FGr W
- Zuwasserbringen von Wasserfahrzeugen
- Bootsbedienung und Bootsführung mit Motorkraft
- Fahrbetrieb unter Einsatzbedingungen
- Mensch über Bord
- Anlegen an Wfz in Fahrt
- Verhalten in Gefahrenbereichen unter- und oberhalb von Wehren, Brücken
- Abfangen von Wasserfahrzeugen/ Treibgütern
- Schleppen längsseits/ achteraus
- Ankermanöver
- An- und Ablegen am Ufer
- Verhalten in Notsituationen und bei Ausfall des Motors
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