Befähigte Person Technik - Grundlagen
Stand: 04/2021
Vollständige Bezeichnung:
Befähigte Person Technik - Grundlagen
Modul:
Spez 81
Zielgruppe:
Helfer/-innen und haMA, die die Grundbefähigung zur Ausübung der Tätigkeit einer Befähigten Person Technik erhalten sollen.
Der Lehrgang dient nicht zu Zwecken der Weiterbildung oder zum Qualifikationserhalt!
Ausbildungsvoraussetzungen:
- Abgeschlossene Grundausbildung im THW
- Einsatzbefähigung
- Abgeschlossene bau- oder metallhandwerkliche Berufsausbildung
- Zeitnahe berufliche Tätigkeit im Bereich der zu prüfenden Arbeitsmittel
- Gemäß TRBS 1203, mehrjährige Mitarbeit im THW und ausreichende Erfahrung im Umgang mit den zu prüfenden Geräten
Für hauptamliche MA:
Die Bestellung zur Wahrnehmung der Funktion erfolgt durch das Referat U1 in der THW Leitung. Dazu ist die Übersendung der Urkunde auf dem Dienstweg notwendig.
Kurzdarstellung der Lehrgangsinhalte:
- BetrSichV (Betriebsicherheitsverordnung)
- MaschinenRL (Maschinenrichtlinie)
- ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz)
- Prüfwesen im THW (Geltende Vorschriften)
- Prüfverfahren
- TRBS 1203 (Befähigte Personen)
- DGUV-Regel 100-001 (Grundsätze der Prävention)
- DGUV-Information 208-017 (Leitern und Tritte)
- DGUV-Grundsatz 305-002 (Prüfgrundsätze für Ausrüstung Geräte Feuerwehr)
- GUV-I 651 (Mehrzweckleitern)
- Praktische Unterweisungen:
- Prüfen von Leitern, Motorbetriebene Geräte, Deckenstützen gem. Handbuch Geräteprüfungen im THW
- Prüfen der Sanitätsausstattung und Krankentransportmittel gem. Handbuch Geräteprüfungen
- Durchführung und Dokumentation der Prüfungen
- Arbeiten im Team
Der Lehrgang endet mit einer Prüfung.
Folgende Kurse finden in Kürze zu diesem Lehrgangsblock statt.
Nr. | Beginn | Ende | Anreisedatum | Meldefrist |
---|---|---|---|---|
H 068/25 | 10.03.25, 08:00 Uhr | 14.03.25, 10:30 Uhr | 09.03.25, 21:00 Uhr | 13.01.25 |
H 257/25 | 06.10.25, 08:00 Uhr | 10.10.25, 10:30 Uhr | 05.10.25, 21:00 Uhr | 11.08.25 |
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