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Fortbildung Atemschutz-Gerätewarte

Stand: 01/2016

Vollständige Bezeichnung:
Fortbildung Atemschutz Gerätewarte

Modul:
Spez 61a

Zielgruppe:
Helfer/-innen die als Atemschutz - Gerätewarte eingesetzt sind

Ausbildungsvoraussetzungen:
- Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Atemschutz - Gerätewart,
- mindestens 4 Jahre in der Funktion als Atemschutz - Gerätewart eingesetzt.

Anerkennbare zivile oder THW-Qualifikationen:
Fortbildungslehrgang an einer Landesfeuerwehrschule, beim Hersteller von Atemschutzgeräten oder bei der Hauptstelle für das Grubenrettungswesen.

Kurzdarstellung der Lehrgangsinhalte:
- Auffrischung im Bereich Pflege, Wartung, Instandsetzung und Prüfung der Atemschutzgeräte,
- neue bzw. geänderte Herstellervorgaben,
- Kompressor - Einweisung,
- Neuerungen im Atemschutz

Folgende Kurse finden in Kürze zu diesem Lehrgangsblock statt.

Lehrgangsplaner
Nr. Beginn Ende Anreisedatum Meldefrist
N 022/25 10.02.25, 08:00 Uhr 12.02.25, 11:00 Uhr 09.02.25, 21:00 Uhr 16.12.24

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