Fortbildung Atemschutz-Gerätewarte
Stand: 01/2016
Vollständige Bezeichnung:
Fortbildung Atemschutz Gerätewarte
Modul:
Spez 61a
Zielgruppe:
Helfer/-innen die als Atemschutz - Gerätewarte eingesetzt sind
Ausbildungsvoraussetzungen:
- Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Atemschutz - Gerätewart,
- mindestens 4 Jahre in der Funktion als Atemschutz - Gerätewart eingesetzt.
Anerkennbare zivile oder THW-Qualifikationen:
Fortbildungslehrgang an einer Landesfeuerwehrschule, beim Hersteller von Atemschutzgeräten oder bei der Hauptstelle für das Grubenrettungswesen.
Kurzdarstellung der Lehrgangsinhalte:
- Auffrischung im Bereich Pflege, Wartung, Instandsetzung und Prüfung der Atemschutzgeräte,
- neue bzw. geänderte Herstellervorgaben,
- Kompressor - Einweisung,
- Neuerungen im Atemschutz
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