Sprengen unter Wasser
Stand: 01/2017
Vollständige Bezeichnung:
Sprengen unter Wasser
Modul:
Fortb. 40
Zielgruppe:
Sprengberechtigte, die Sprengarbeiten unter Wasser durchführen sollen.
Ausbildungsvoraussetzungen:
- Sprengen I für Sprengberechtigten-Anw. (Spez 38a)
- Sprengberechtigung THW
- Mindestalter 21 Jahre
- Zuverlässigkeit gemäß §§ 8, 8 a bis c des Sprengstoffgesetzes
Kurzdarstellung der Lehrgangsinhalte:
- Arbeiten am Gewässer
- Schutz von Wasserbauwerken
- Beseitigen von Versagern unter Wasser
- Militärische Spreng- und Zündmittel unter Wasser
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Sprengarbeiten am und im Gewässer
- Rechtsgrundlagen für das Sprengen (Sprengstoffrecht, Kriegswaffenkontrollgesetz, Strafgesetzbuch, THW-Dienstvorschriften, UVV C 23 "Taucharbeiten")
- Lademengenberechnung von Holz, Knäbbern, Mauerwerk und Stahl unter Wasser
- Zündkreisberechnung
- Planung und Durchführung von Sprengvorhaben unter Wasser
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