Sprengen I für Sprengberechtigten-Anw.
Stand: 01/2015
Vollständige Bezeichnung:
Sprengen I für Sprengberechtigten-Anwärter
Modul:
Spez 38a
Zielgruppe:
Personal der Fachgruppe Sprengen, welches als Sprengberechtigte vorgesehen ist
Ausbildungsvoraussetzungen:
- Sprenggehilfe II (Spez 35)
- Mindestalter 21 Jahre
- Zuverlässigkeit gemäß §§ 8, 8 a bis c des Sprengstoffgesetzes
Kurzdarstellung der Lehrgangsinhalte:
- Baukunde und Baustatik
- Chemie und Physik der Explosivstoffe
- Beseitigen von Versagern
- Militärische Spreng- und Zündmittel
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Sprengarbeiten
- Rechtsgrundlagen für das Sprengen (Sprengstoffrecht, Kriegswaffenkon-trollgesetz, Strafgesetzbuch, THW-Dienstvorschriften)
- Aufbau und Gefahren von Spreng- und Zündmitteln
- Lademengenberechnung von Holz, Knäbbern, Stubben, Mauerwerk und Stahl
- Zündkreisberechnung
- Planung und Durchführung von Sprengvorhaben
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