Eissprengen
Stand: 01/2016
Vollständige Bezeichnung:
Eissprengen
Modul:
Fortb. 39
Zielgruppe:
Angehörige des THW, die die Befähigung als Sprengberechtigter THW haben.
Ausbildungsvoraussetzungen:
- Nachweis der Mitwirkung an mindestens vier Eissprengungen
- Besitz eines gültigen Befähigungsscheines
- Sprengen I für Sprengberechtigten-Anw. (Spez 38a)
- THW-Berechtigungsschein nicht älter als fünf Jahre (gültiger THW-Berechtigungsschein)
- Mindestalter 21 Jahre
- Zuverlässigkeit gemäß §§ 8, 8 a bis c des Sprengstoffgesetzes
Kurzdarstellung der Lehrgangsinhalte:
- Rechtsgrundlagen (Sprengstoffrecht und tangierende Rechtsgebiete)
- geeignete Sprengstoffe, Zündmittel und Verfahren
- Sprengtechniken
- Lademengenberechnung
- Unfallverhütung und Arbeitsschutz
- Grundlagen der Planung
- Praktische Durchführung von Sprengungen
- theoretische und praktische Prüfung
- Arbeiten am Gewässer
- Schutz von Wasserbauwerken
- Beseitigen von Versagern auf Eisflächen und im Wasser
- Militärische Spreng- und Zündmittel beim Eissprengen
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Sprengarbeiten am und im Gewässer
- Rechtsgrundlagen für das Sprengen (Sprengstoffrecht, Kriegswaffenkontrollgesetz, Strafgesetzbuch, THW-Dienstvorschriften)
- Lademengenberechnung bei Eissprengungen
- Zündkreisberechnung
- Planung und Durchführung von Eissprengvorhaben
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