Behelfsmäßige Übergänge I
Stand: 02/2013
Vollständige Bezeichnung:
Behelfsmäßige Übergänge I
Modul:
Spez 28
Zielgruppe:
Helfer/-innen der Fachgruppen Brückenbau, Ölschaden, Wassergefahren und der Bergungsgruppen
Ausbildungsvoraussetzungen:
- Fachausbildung Bergung (FaKu 01)
oder:
- Fachausbildung Brückenbau (Spez 31/ Spez 32)
oder:
- Fachausbildung Wassergefahren (FaKu 09)
oder:
- Fachausbildung Ölschadenbekämpfung (FaKu 10)
Kurzdarstellung der Lehrgangsinhalte:
Sicherheitsbestimmungen (u.a. Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft)
Schwimmende Stege
- Tragfähigkeitsberechnung
- Stromgeschwindigkeitsmessung
Vermessungsgrundlagen für den Stegebau
Konstruktionsteile der Stege
Erkundungen von Stegebaustellen
- Indirekte Streckenmessungen
- Profilaufnahmen
- Festlegen von Höhen
Leinenverbindungen für den Bau von Stegen
Ausführen von Stegen mit schwimmenden Unterstützungen
- Fahrbahnplattensteg "Sd"
- Fass- oder Tonnensteg (Holz, Rohrbaugerüst)
- Steg auf Autoschläuchen
- Steg auf Styroporblöcken
Entwurfsanleitung für den Bau von Stegen
- Entwurf und Bauanleitung
- Baustoffe
- Berechnungsverfahren und Tabellengebrauch
- Materialbedarfsberechnung
Ausführung von Stegen mit festen Unterstützungen
- China- und Trümmersteg
- Bocksprengwerksteg
- Hängesteg
Folgende Kurse finden in Kürze zu diesem Lehrgangsblock statt.
Nr. | Beginn | Ende | Anreisedatum | Meldefrist |
---|---|---|---|---|
H 157/25 | 30.06.25, 08:00 Uhr | 04.07.25, 10:30 Uhr | 29.06.25, 21:00 Uhr | 05.05.25 |
H 194/25 | 11.08.25, 08:00 Uhr | 15.08.25, 10:30 Uhr | 10.08.25, 21:00 Uhr | 16.06.25 |
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